Neuer Plagiatsvorwurf: Österreichisches Handelsrecht weitgehend vom deutschen Handelsgesetzbuch abgeschrieben!
16. September 2013 | Von Michael Schiebel | Kategorie: ChronikWien, Berlin – Plagiat oder gar Datendiebstahl, jedenfalls aber Betrug: Das Österreichische Handelsgesetzbuch war und ist in weiten Teilen eins zu eins vom deutschen Handelsrecht geklaut. Daran kann auch der untaugliche Versuch nichts ändern, diesen Umstand im Jahr 2007 durch Umbenennung in Unternehmensgesetzbuch zu vertuschen. Denn fest steht, dass das 1938 nach dem Anschluss in Österreich weitgehend in Kraft gesetzte deutsche HGB nach 1945 hätte zurückgegeben werden müssen.
„Der Vorwurf ist ebenso unglaublich wie schwerwiegend: Wie nun die Überprüfung mit einer Plagiatssoftware ergab, ist das österreichische Handelsrecht in weiten Teilen mit dem deutschen identisch“, das bestätigen die Untersuchungsbehörden gegenüber Medienvertretern in Wien. Es stehe praktisch außer Zweifel, dass Generationen von Parlamentariern dieser Umstand bewusst gewesen sein muss, und dass sich der Österreichische Nationalrat damit zumindest den Plagiatsvorwurf gefallen lassen muss, bestätigen auch Rechtsexperten in Berlin. „Der untaugliche Vertuschungsversuch zwischen 2005 und 2007 zeugt von enormer krimineller Energie und macht die Sache eigentlich nur noch schlimmer“, erklärt ein Sprecher des Deutschen Bundestags.
Die juristische Szene Europa kommt nach den jüngsten Plagiatsvorwürfen gegen den deutschen Verteidigungsminister zu Guttenberg und nun gegen das österreichische Parlament nicht zur Ruhe. So lässt aktuell auch die Europäische Kommission prüfen, ob einige ihrer Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung von EU-Richtlinien im innerstaatlichen Recht von EU-Quellen abgeschrieben haben. Auch gebe es merkwürdige Übereinstimmungen in den Grundrechtskatalogen einiger Länder mit der bereits 1950 vom Europarat beschlossenen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Indessen sehen sich allerdings auch die Verfasser der EMRK mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert, gleicht sie doch in weiten Bereichen der UN Menschenrechtscharta. Und diese wurde bereits im Dezember 1948! als „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris genehmigt und verkündet.
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Originally posted 2011-02-23 11:54:57.