Neues Gesetz: Verpflichtendes Trinkgeld für Finanzbeamte!
13. April 2012 | Von Niko Formanek
Wien – Die Regierungskoalition hat sich darauf geeignet ab nächstem Jahr verpflichtendes Trinkgeld für Finanzbeamte einzuführen. Ab dem Stichtag werden bei jeder Finanzprüfung so genannte „Lebensstandarderhaltungsgebühren“ fällig, die bei nichtgewerblichen juristischen Personen 8 % des Jahresbruttoeinkommens und bei Unternehmen 3 % des Jahresumsatzes ausmachen. „Unter den schon einkommensbenachteiligten öffentlich Bediensteten sind die Finanzbeamten die absolut
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