Neues EU-Postverwaltungsverordnung soll gefährdete Jobs erhalten – Gewerkschaft erfreut über Beschäftigungtherapie!
27. April 2010 | Von Niko Formanek | Kategorie: PolitikBrüssel – Die EU hat nun erste Schritte gesetzt, um dem europaweiten Abbau an Arbeitsplätzen in staatlichen Postgesellschaften entgegen zu wirken. Wie zahlreiche internationale Medien übereinstimmend berichten, sollen die Dienst- und Postvorschriften derart verkompliziert werden, dass nur mehr jahrzehntelang im Beamtenwesen erfahrene Mitarbeiter die Jobs regelkonform erfüllen können.
So wie der ORF-ON , Standard und viele andere Medien in Österreich übernehmen auch wir gerne Geschichten, die wir für unsere LeserInnen interessant finden. Während allerdings die durchschnittliche Spiegel.de -Geschichte erst mit zwei Tagen Verspätung im ORF-ON , Kronen Zeitung und Standard erscheint, schreiben wir sofort ab. Laut internationalen Medien stehe die neue EU-Postverwaltungsverordnung kurz vor ihrer Umsetzung. Details wurden aus EU-nahen Kreisen schon bekannt. So z.B. die neue “Wertpaketsack-Regelung”. Hier ist sie im vollen Wortlaut.
Amtliche Verlautbarung der Europäischen Kommission (Aktenzeichen 26.534/26)
Betreff: Wertsack – Wertbeutel – Versackbeutel – Wertpaketsack
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe „Wertsack“, „Wertbeutel“, „Versackbeutel“ und „Wertpaketsack“ vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem § 49 der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) vorzuheften:
Der Wertsack ist ein Beutel, der Aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk „Wertsack“ eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk „versackt“ darauf hingewiesen wird, dass es sich bei den versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit „Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postmitarbeiter weiß, dass ein mit „Wertsack“ bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
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Originally posted 2008-12-15 00:05:56.
Das sind ja Sackgesichter und Beutelratten…
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Na dass ist ja eine versackte Situation mit den Beuteln.
Wenn jetzt die leeren Wertbäutel in einen Wertsack gesteckt werden um sie in die Versackstation zurückzuliefern, handelt es sich dann um Wertlosbeutel in einem Nichtwertsack der als Unwertbeutel beschriftet wird?
Was passiert eigendlich wenn versehentlich ein Wertpaketsack in einen Wertbeutel gesteckt wird? Wird der dann zu einem Sackwertbeutelpaket? Und wird dann die Wertbeutelfahne verwendet oder muss ein Klebeetikett angebracht werden, weils ja ein Paket ist?
Werden die Transporteure der Wertsäcke als Sackträger bezeichnet und wie werden dann die weiblichen Bediensteten genannt?
Dürfen die Sackträger auch auch Beutel tragen, oder müssen sie dazu Beuteltiere zu Hilfe nehmen?
Fragen über Fragen, dass und vieles mehr nach der Werbung….
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