Neues Gesetz: Verpflichtendes Trinkgeld für Finanzbeamte!
13. April 2012 | Von Niko Formanek | Kategorie: PolitikWien – Die Regierungskoalition hat sich darauf geeignet ab nächstem Jahr verpflichtendes Trinkgeld für Finanzbeamte einzuführen. Ab dem Stichtag werden bei jeder Finanzprüfung so genannte „Lebensstandarderhaltungsgebühren“ fällig, die bei nichtgewerblichen juristischen Personen 8 % des Jahresbruttoeinkommens und bei Unternehmen 3 % des Jahresumsatzes ausmachen. „Unter den schon einkommensbenachteiligten öffentlich Bediensteten sind die Finanzbeamten die absolut ärmsten Hunde“, erklärte Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll. „Um ihnen eine halbwegs zivilisierte Existenz zu ermöglichen haben wir uns diese Option ausgedacht.“
Laut Beamtengewerkschafter Fritz Neugebauer sind die österreichischen öffentlich Bediensteten von einer noch nie zuvor gesehenen Armutswelle erfasst. „Wir haben Mitglieder, die sich kaum mehr 24 Wochen Urlaub im Jahr leisten können und auch schon ernsthaft überlegen ihr Drittauto aufzugeben“, erklärt Neugebauer. Laut dem Gewerkschaftschef müssten sich viele Familienmitglieder österreichischer Staatsdiener schon „als Rumänen verkleiden und in der U-Bahn mit der Mundharmonika Geld verdienen“ um überleben zu können. „Besonders dramatisch ist die Situation seit in Österreich tatsächlich ernsthafte Schritte gesetzt werden, um die Korruption ein wenig einzudämmen – so klein und zaghaft diese Schritte auch sein mögen. Für uns zählt eben jeder Euro, jeder Gutschein und jede kleine Geste.“
Erste Kritik an der neuen „Trinkgeldverordnung“ kommt aus der Wirtschaft und der Industrie. „Wir sehen ein, dass der Lebensstandard der unkündbaren Kollegen gesichert werden muss“, erklärte Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl. „Wer, wenn nicht wir, die auch von Zwangsabgaben – also einem permanent gesetzlich vorgeschriebenen Trinkgeld – leben, kann das nachvollziehen.“
Um aber den Wirtschaftsstandort Österreich nicht zu gefährden, verlangt die WKO und die Industriellenvereinigung noch einige Änderungen am neuen Gesetz. So sollen etwaige Bestechungszahlungen, bzw. derartig erbrachte Geschenke und Leistungen, steuermindernd abgesetzt werden können, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. „Bei allem Verständnis für die Kollegen, die zu Hunderten in Österreich unter die Armutsgrenze rutschen, aber zweimal können wir sie auch offiziell nicht schmieren“, meinte Leitl.
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Originally posted 2009-11-15 21:30:03.
Tatsache ist dass einem das Lachen im Halse stecken bleibt
wenn man überlegt das…
die Differenz zwischen Trinkgeld, Bestechungen (a la Maischberger in 2 stelliger Millionenhöhe) und üppigen Entlohnungsregelungen ebenfalls vom hilflosen Steuerzahler zwangentrichtet werden muss
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